Mein Werdegang ist relativ bunt, denn ich habe zuerst eine praktische Ausbildung in Elektrotechnik abgeschlossen und später noch ein IT-Studium an der Fachhochschule draufgelegt.
Wer schon einmal umgezogen ist, weiß: Neben allen anderen Dingen, an die man denken muss, muss man
Strom und Gas anmelden
für das neue Zuhause. Das kann im Einzelfall eine gute Gelegenheit sein, den Anbieter zu wechseln. Falls das nicht geplant ist, muss der bisherige Versorger informiert werden.
Bei der Planung des Umzuges geht es nicht nur um den Transport der Möbel. Wer
beizeiten anfängt, sich eine Checkliste zu machen
, denkt an den Nachsendeauftrag für die Post ebenso wie die Ummeldung von Strom und Gas. Wie Verbraucher im einzelnen vorgehen, wenn sie für die neue Wohnung Strom und Gas anmelden, hängt davon ab, wie weit man wegzieht und ob man beim bisherigen Versorger bleiben will.
Ein
Stromvergleich
und falls Gas bezogen wird, auch ein
Gasvergleich
ist ratsam, wenn man bislang noch gar
keinen eigenen Vertrag
mit einem Versorger hatte – das kann der Fall sein, wenn sich die persönliche Situation ändert, also beim Auszug aus dem Elternhaus oder nach einer Trennung. Anders sieht es aus, wenn man bereits Verträge hat,
mit dem Versorger nicht unzufrieden
ist und daher keinen Anlass für einen Wechsel sieht. Dann kann es ausreichen, den Anbieter über den Umzug zu informieren, die neue Adresse und das Umzugsdatum anzugeben.
Doch das funktioniert nicht immer. Bei manchen Strom- oder Gasversorgern muss im Fall des Umzugs
gekündigt werden
. Sollte sich die Wohnungsgröße ändern, fallen unter Umständen auch Veränderungen der Abschlagszahlungen an.
Strom und Gas anmelden am zukünftigen Wohnort
Wenn ein Umzug bevorsteht, können Verbraucher ihren Strom- und Gasanbieter in jedem Fall wechseln. Denn beim Ortswechsel greift das sogenannte
Sonderkündigungsrecht
.
Kunden müssen ihren Anbieter jedoch mindestens 14 Tage vor dem Tag des Umzugs informieren. Dann wird der bestehende Vertrag zum Umzugsdatum terminiert. Wer Strom und Gas über
separate Anbieter
bezieht, muss dementsprechend
beide anschreiben
!
Wer seine Energielieferungen von einem der großen
überregionalen Unternehmen
bezieht, kann – sofern gewünscht – den Vertrag für Strom und Gas beim Umzug sozusagen „mitnehmen“, wie die
RWE Erfahrungen
zeigen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Rücksprache mit dem Kundenservice klären, ob und wie dies möglich ist. In diesem Fall benötigt der Versorger meist nur einige wichtige Angaben:
Name des Kunden
Kundennummer oder Vertragsnummer
bisherige Adresse
neue Adresse
Umzugsdatum
Meist genügt es, den Versorger höchstens zwei Wochen vor dem Umzugsdatum in Kenntnis zu setzen, damit alles klappt wie geplant.
Keine Energie-Lücken dank Grundversorger
Auch wenn es zu zeitlichen Lücken zwischen dem alten und neuen Vertrag kommt, müssen sich Kunden nicht sorgen, denn Strom und Gas fließen trotzdem. Dafür sorgt, wie gesetzlich vorgeschrieben, der örtliche
Grundversorger
. Die sogenannte
Ersatzversorgung
setzt automatisch ein, wenn keine andere Lösung vorhanden ist, etwa, wenn Kunden Strom und Gas anmelden vergessen.
Allerdings sind die Tarife der Ersatzversorgung meist deutlich teurer als reguläre Strom- und Gaspreise. Daher ist schnelle Abhilfe wichtig. Mit einem formalen Vertrag sind allerdings auch Grundversorger nicht selten wettbewerbsfähig, wie unsere
SWK Erfahrungen
zeigen.
Wer ohnehin den Grundversorger nutzt, sollte diesen ebenfalls
rechtzeitig kündigen
bzw. informieren, am besten binnen zwei Wochen. Wer allerdings rechtzeitig den alten Versorger ins Bild setzt und sich darum kümmert, am neuen Wohnort den Vertrag zu schließen, hat mit Umzug oder Anbieterwechsel keinen Stress.
Wer vergessen hat, sich um die Anmeldung zu kümmern kann bis zu
sechs Wochen nach dem Umzug
im Nachhinein noch Strom und Gas anmelden und auch den Anbieter wechseln. Dann muss der Netzbetreiber ebenso wie der neue Versorger informiert werden. Die Angaben, die dafür erforderlich sind, sind in der Regel:
das Datum des Einzugs
die neue Adresse
der geschätzte jährliche Verbrauch
der anfängliche Zählerstand im neuen Zuhause
die Bankverbindung
Der neue
seriöse Anbieter
kalkuliert die
Abschläge
, die nun monatlich gezahlt werden, anhand des ungefähr geschätzten
Jahresverbrauchs
. Wer eine Jahresabrechnung vom früheren Anbieter hat, kann sich an diesen Werten orientieren und auf die neue Wohnungsgröße umrechnen. Hier sollten Kunden möglichst realistisch sein, sonst fallen zum Ende des Jahres Nachzahlungen an.
Zugleich ist dies eine Gelegenheit, die Tarife der Anbieter im Umkreis zu vergleichen. Wer beispielsweise
Ökostrom
beziehen möchte, kann mit einem Lieferanten nachhaltiger Energie wie
Grünwelt Erfahrungen
machen.
Unkomplizierter Wechsel bei Strom und Gas kann Vorteile bringen
Strom und Gas anmelden am neuen Wohnort ist bei einem Minimum an Vorbereitung schnell erledigt. Kunden sollten daran denken, den letzten Zählerstand für Strom und Gas in der alten Wohnung und den vorgefundenen Zählerstand im neuen Zuhause zu fotografieren und sich auch die Zählernummern zu notieren. Das schützt davor, dass Kunden der Verbrauch des Nachmieters angelastet wird.
Ein Umzug ist außerdem eine Gelegenheit, möglicherweise ein
günstiges Paket für Strom, Gas und Internet
zu ermitteln. Wer ohne Datenlimit surfen kann, hat nach einem
VPN Anbieter Vergleich
beispielsweise Zugriff auf zahlreiche Streaming Anbieter weit über die Landesgrenzen hinaus. Nicht selten profitieren Kunden auch von
Neukundenboni
und
Sachprämien
, die der neue Anbieter auslobt, auch wenn die Boni meist verzögert gutgeschrieben werden.
Fazit: Strom und Gas anmelden ist meist reibungslos möglich
Während der Umzugsmodalitäten sollten Verbraucher in jedem Fall am neuen Wohnort Strom und Gas anmelden. Das kann durch die Fortführung eines alten Vertrags oder über einen neuen Versorger geschehen. Ein Vergleich und Tarifrechner helfen bei der Ermittlung der günstigsten Anbieter.